Gut zu wissen
Allemannsrätten
In Schweden haben alle das Recht, sich draußen in der Natur aufzuhalten. Das so genannte Allemannsrätten räumt uns bei der Nutzung der Natur große Freiheiten ein. Aber dieses alte Gewohnheitsrecht will verantwortungsvoll und besonnen verwaltet werden!
Die uns zugestandenen Rechte sind natürlich mit Pflichten verbunden: Wir dürfen Natur und Tierwelt nicht beeinträchtigen. Wir müssen Rücksicht auf Grundeigentümer und andere Menschen nehmen, die die freie Natur genießen.
»Nicht stören und nichts zerstören« gilt als Grundsatz gilt für jeden, der das Jedermannsrecht nutzt.
Der Wanderweg führt durch mehrere Natur- und Landschaftsschutzgebiete, in denen jeweils besondere Vorschriften gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Provinzialregierung mit der Adresse www.o.lst.se.
Die Website des Schwedischen Amtes für Umweltschutz, www.naturvardsverket.se, informiert Sie über das Jedermannsrecht und die verschiedenen Aspekte des Naturschutzes, wie zum Beispiel die Unterschutzstellung bestimmter Arten.
Feuermachen
In Bezug auf das Feuern hat jede Gemeinde ihre eigenen Regeln. Kontaktieren Sie die Umweltabteilung der jeweiligen Gemeinde, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Wenn der Boden trocken ist, muss man beim Feuermachen im Freien große Vorsicht walten lassen. Ein einziger Funken kann einen Brand mit verheerenden Konsequenzen verursachen. Es ist deshalb immer sinnvoll, Löschutensilien zur Hand zu haben. Ein Eimer Wasser kann reichen.
Wer Feuer macht, muss sich vergewissern, dass zum entsprechenden Zeitpunkt kein Feuerverbot herrscht. Katastrophenschutz oder Gemeinde orientieren Sie gerne.
Angeln
Am ganzen Bohusleden hat man gute Chancen, erfolgreich zu fischen. Hier finden Sie Fließgewässer und große wie kleine Seen mit reicher Fischfauna. Steht Ihnen der Sinn nach Lachsfischerei?
Um mit der Angel im Meer zu fischen, benötigt man im Allgemeinen keinen Angelschein. Zum Fischen in Seen und Wasserläufen braucht man aber meistens einen Angelschein oder die Erlaubnis des Grundeigentümers. Hinsichtlich der geltenden Bestimmungen kontaktieren Sie bitte den Vertreter des örtlichen Fischereibezirks oder den Eigentümer des Grundes, von dem aus sie angeln wollen.
Da jedes Naturschutzgebiet seine eigenen Bestimmungen hat, lesen Sie bitte die vor Ort aushängenden Vorschriften. Sie können sich auch bei der Naturschutz- und Fischereieinheit der Provinzialregierung informieren, Telefon 031-60 50 00.







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